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BVerfG 2 BvC 9/14 ΓÇó Election complaint dismissed without further reasoning
BVerfG 2 BvC 9/14Bverfg / 2a divisione28 set 2015Dismissed
The Federal Constitutional Court dismissed the election complaint in proceedings under 2 BvC 9/14. It held that the complaint was unsuccessful for the reasons stated in the rapporteur’s letter of 1 April 2015 and, pursuant to § 24 sentence 2 BVerfGG, refrained from providing any further reasoning.
§ 24 S. 1, 2 BVerfGG; Wahlprüfungsbeschwerde; Verwerfung ohne weitere Begründung. Eine Wahlprüfungsbeschwerde kann als offensichtlich unbegründet verworfen werden; ist dies aus den im Schreiben des Berichterstatters mitgeteilten Gründen ersichtlich, kann das Gericht nach § 24 Satz 2 BVerfGG von einer näheren Begründung absehen. Die Verwerfung erfasst den Rechtsbehelf insgesamt und enthält keine Sachentscheidung über einzelne Rügen, wenn die fehlende Erfolgsaussicht bereits anderweitig tragfähig dargelegt ist.
Entscheidungsdatum: 2015-09-28
Aktenzeichen: 2 BvC 9/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2015:cs20150928.2bvc000914
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Spruchkörper: 2. Senat
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde - Absehen von weiterer Begründung unter Bezugnahme auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 1. April 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.