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Verg 2/18•OLG Koblenz Vergabesenat, 2018-05-23, Verg 2/18
Verg 2/18Tribunale superiore23 mag 2018
1. Der Ablauf der Bindefrist für das Angebot des Antragstellers in kein erledigendes Ereignis im Sinne des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB.(Rn.5) 2. Das Interesse am Auftrag als Element der Antragsbefugnis ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in einem Nachprüfungsverfahren vorhanden sein muss und deren Wegfall dazu führt, dass ein zunächst zulässiger Nachprüfungsantrag unzulässig wird.(Rn.5)
Entscheidungsdatum: 2018-05-23
Aktenzeichen: Verg 2/18
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2018:0523.VERG2.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 160 Abs 2 S 1 GWB, § 168 Abs 2 S 2 GWB
Rechtskraft: ja
Der Ablauf der Bindefrist für das Angebot des Antragstellers in kein erledigendes Ereignis im Sinne des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB.(Rn.5)
Das Interesse am Auftrag als Element der Antragsbefugnis ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in einem Nachprüfungsverfahren vorhanden sein muss und deren Wegfall dazu führt, dass ein zunächst zulässiger Nachprüfungsantrag unzulässig wird.(Rn.5)
Vergabe des Auftrags "Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen" (Los 2, Altpapier)
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