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3 K 748/21•Verwaltungsgericht Münster, 2025-11-06, 3 K 748/21
3 K 748/21Tribunale amministrativo6 nov 2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-06
Aktenzeichen: 3 K 748/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2025:1106.3K748.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 113 Abs. 1 HwO; Art. 3 Abs. 1 GG
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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