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5 K 2977/22•Verwaltungsgericht Münster, 2024-04-23, 5 K 2977/22
5 K 2977/22Tribunale amministrativo23 apr 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-23
Aktenzeichen: 5 K 2977/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0423.5K2977.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 3, 7 EFZG, § 56 IfSG
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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