Verwaltungsgericht Münster, 2024-02-05, 1 L 1098/23

1 L 1098/23Tribunale amministrativo5 feb 2024

Testo completo

Verwaltungsgericht Münster — 1 L 1098/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-05

Aktenzeichen: 1 L 1098/23

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0205.1L1098.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, unverzüglich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Zulässigkeit des am 0. T. 0000 eingereichten Bürgerbegehrens „S. “ (neu) zu entscheiden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3.

Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

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