Verwaltungsgericht Münster, 2022-05-31, 6 K 2337/21

6 K 2337/21Tribunale amministrativo31 mag 2022

Testo completo

Verwaltungsgericht Münster — 6 K 2337/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-31

Aktenzeichen: 6 K 2337/21

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0531.6K2337.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seines Bescheides vom 22. Juni 2021 verpflichtet, dem Kläger eine Investitionskostenpauschale nach § 12 APG NRW für das Jahr 2020 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 1/4, der Kläger zu 3/4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der jeweilige Vollstreckungsgläubiger die Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen

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