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5 L 671/20•Verwaltungsgericht Münster, 2020-08-24, 5 L 671/20
5 L 671/20Tribunale amministrativo24 ago 2020
Zur Notwendigkeit von Ausnahmemöglichkeiten von der Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-24
Aktenzeichen: 5 L 671/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0824.5L671.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Zur Notwendigkeit von Ausnahmemöglichkeiten von der Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20.07.2020
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 00.00.0000 – 0000000 – gegen Nr. 1 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20. Juli 2020 wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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