progetti
5 L 596/20•Verwaltungsgericht Münster, 2020-08-06, 5 L 596/20
5 L 596/20Tribunale amministrativo6 ago 2020
Zur Rechtmäßigkeit einer infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung betreffend die generelle Anordnung von Testungen des Personals auf den Covid-19-Erreger in fleischverarbeitenden Betrieben (hier: verneint)
Entscheidungsdatum: 2020-08-06
Aktenzeichen: 5 L 596/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0806.5L596.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Zur Rechtmäßigkeit einer infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung betreffend die generelle Anordnung von Testungen des Personals auf den Covid-19-Erreger in fleischverarbeitenden Betrieben (hier: verneint)
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 20. Juli 2020 – 5 K 1605/20 – gegen Nr. 1 der Allgemeinverfügung des N. für B. , H. und T. zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20. Juli 2020 wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.