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3 K 472/18.A•Verwaltungsgericht Münster, 2020-06-26, 3 K 472/18.A
3 K 472/18.ATribunale amministrativo26 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-26
Aktenzeichen: 3 K 472/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0626.3K472.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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