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3 K 6759/17•Verwaltungsgericht Münster, 2020-06-24, 3 K 6759/17
3 K 6759/17Tribunale amministrativo24 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 3 K 6759/17
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0624.3K6759.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.665,45 Euro sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 334,75 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 3. August 2017 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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