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2 K 3040/19.A•Verwaltungsgericht Münster, 2020-04-30, 2 K 3040/19.A
2 K 3040/19.ATribunale amministrativo30 apr 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 2 K 3040/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0430.2K3040.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 K 3040/19.A
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. November 2019 wird – mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 – aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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