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2 K 2644/19.A•Verwaltungsgericht Münster, 2020-03-04, 2 K 2644/19.A
2 K 2644/19.ATribunale amministrativo4 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-04
Aktenzeichen: 2 K 2644/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0304.2K2644.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. Oktober 2019 wird – mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 – aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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