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4 K 1375/18•Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-15, 4 K 1375/18
4 K 1375/18Tribunale amministrativo15 gen 2020
Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlags zur Unfallwitwen- oder Unfallwitwerrente.
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 4 K 1375/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0115.4K1375.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlags zur Unfallwitwen- oder Unfallwitwerrente.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.
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