progetti
3 K 133/24•Verwaltungsgericht Minden, 2024-12-09, 3 K 133/24
3 K 133/24Tribunale amministrativo9 dic 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-09
Aktenzeichen: 3 K 133/24
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:1209.3K133.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.