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2 K 4517/18.A•Verwaltungsgericht Minden, 2023-04-19, 2 K 4517/18.A
2 K 4517/18.ATribunale amministrativo19 apr 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-19
Aktenzeichen: 2 K 4517/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0419.2K4517.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1. und 3. bis 6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. November 2018 – Gesch.-Z.: 7498740-439– verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG) zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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