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9 K 2175/19•Verwaltungsgericht Minden, 2022-11-29, 9 K 2175/19
9 K 2175/19Tribunale amministrativo29 nov 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-29
Aktenzeichen: 9 K 2175/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1129.9K2175.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Der Bescheid des Beklagten vom 11. Juni 2019 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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