Verwaltungsgericht Minden, 2022-08-31, 11 K 2052/20

11 K 2052/20Tribunale amministrativo31 ago 2022

Testo completo

Verwaltungsgericht Minden — 11 K 2052/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-31

Aktenzeichen: 11 K 2052/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0831.11K2052.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Hund „D. “ (Chip-Nr.:XXXXXXXXXXXXXXX) um einen Miniatur Bullterrier und damit nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW handelt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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