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10 K 1527/20.A•Verwaltungsgericht Minden, 2021-02-16, 10 K 1527/20.A
10 K 1527/20.ATribunale amministrativo16 feb 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 10 K 1527/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0216.10K1527.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Ziffern 1. und 3. des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 08. Juni 2020 werden aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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