Verwaltungsgericht Minden, 2020-12-18, 9 K 2950/19

9 K 2950/19Tribunale amministrativo18 dic 2020

Testo completo

Verwaltungsgericht Minden — 9 K 2950/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-18

Aktenzeichen: 9 K 2950/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1218.9K2950.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.