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10 K 2125/17.A•Verwaltungsgericht Minden, 2020-03-10, 10 K 2125/17.A
10 K 2125/17.ATribunale amministrativo10 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-10
Aktenzeichen: 10 K 2125/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0310.10K2125.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. Februar 2017 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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