Verwaltungsgericht Köln, 2025-10-15, 8 K 5491/23

8 K 5491/23Tribunale amministrativo15 ott 2025

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 5491/23 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-10-15

Aktenzeichen: 8 K 5491/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1015.8K5491.23.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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