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22 K 8269/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-09-15, 22 K 8269/24.A
22 K 8269/24.ATribunale amministrativo15 set 2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-15
Aktenzeichen: 22 K 8269/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0915.22K8269.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden dem Kläger auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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