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13 K 1617/21•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-31, 13 K 1617/21
13 K 1617/21Tribunale amministrativo31 lug 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-31
Aktenzeichen: 13 K 1617/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0731.13K1617.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Oktober 2020 und seines Widerspruchsbescheids vom 2. Februar 2021 verpflichtet, der Klägerin Zugang zum „Ergebnisbericht der Externen Qualitätskontrolle 2018 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (Ergebnisbericht EQK 2018)" zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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