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22 K 2832/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-09, 22 K 2832/25.A
22 K 2832/25.ATribunale amministrativo9 lug 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-09
Aktenzeichen: 22 K 2832/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0709.22K2832.25A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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