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8 K 1211/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-26, 8 K 1211/23
8 K 1211/23Tribunale amministrativo26 giu 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-26
Aktenzeichen: 8 K 1211/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0626.8K1211.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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