Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-19, 22 K 6963/23.A

22 K 6963/23.ATribunale amministrativo19 mag 2025

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6963/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-19

Aktenzeichen: 22 K 6963/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0519.22K6963.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Ziffern 5 und 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 24. November 2023 (Gesch.-Z.: N01) werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden dem Kläger zu zwei Dritteln und der Beklagten zu einem Drittel auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.