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9 K 6202/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-28, 9 K 6202/23
9 K 6202/23Tribunale amministrativo28 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-28
Aktenzeichen: 9 K 6202/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0328.9K6202.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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