Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-21, 10 K 3883/23

10 K 3883/23Tribunale amministrativo21 mar 2025

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 3883/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-21

Aktenzeichen: 10 K 3883/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0321.10K3883.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 3 des Abhilfebescheids des Bundesverwaltungsamts vom 10.07.2023 verpflichtet, der Klägerin die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren in Höhe von 818,20 € zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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