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3 K 2584/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-11, 3 K 2584/22
3 K 2584/22Tribunale amministrativo11 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-11
Aktenzeichen: 3 K 2584/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0311.3K2584.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: BBG § 80; BBhV § 6 Abs. 3; BBhV § 11; BBhV; § 22 Abs. 1; AMG § 2 Abs.1
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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