Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-05, 23 K 294/22

23 K 294/22Tribunale amministrativo5 feb 2025

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 294/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-05

Aktenzeichen: 23 K 294/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0205.23K294.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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