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8 K 6554/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-10, 8 K 6554/22
8 K 6554/22Tribunale amministrativo10 gen 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-10
Aktenzeichen: 8 K 6554/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0110.8K6554.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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