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18 K 5499/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-20, 18 K 5499/23
18 K 5499/23Tribunale amministrativo20 dic 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 18 K 5499/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1220.18K5499.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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