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13 K 4872/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-21, 13 K 4872/19
13 K 4872/19Tribunale amministrativo21 nov 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-21
Aktenzeichen: 13 K 4872/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1121.13K4872.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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