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10 K 3452/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-20, 10 K 3452/23
10 K 3452/23Tribunale amministrativo20 nov 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-20
Aktenzeichen: 10 K 3452/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1120.10K3452.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21. März 2023 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 2023 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Aufnahme in die L. V. unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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