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23 K 1420/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-30, 23 K 1420/24.A
23 K 1420/24.ATribunale amministrativo30 ott 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-30
Aktenzeichen: 23 K 1420/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1030.23K1420.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 30. März 2023 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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