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8 K 6380/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-23, 8 K 6380/21
8 K 6380/21Tribunale amministrativo23 ago 2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-23
Aktenzeichen: 8 K 6380/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0823.8K6380.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 5. November 2021 verpflichtet, der Klägerin die am 16. Juli 2021 beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses geringer Höhe mit mehr als zwei Wohneinheiten, sechs Reihenhäuser, auf dem Grundstück N.-straße Straße N02, N01 F. zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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