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10 K 5478/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-13, 10 K 5478/21
10 K 5478/21Tribunale amministrativo13 ago 2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-13
Aktenzeichen: 10 K 5478/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0813.10K5478.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet
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