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8 K 1611/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-03, 8 K 1611/21
8 K 1611/21Tribunale amministrativo3 lug 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-03
Aktenzeichen: 8 K 1611/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0703.8K1611.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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