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33 L 766/24.PVB•Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-06, 33 L 766/24.PVB
33 L 766/24.PVBTribunale amministrativo6 mag 2024
In eine laufende Personalratswahl darf das Gericht grundsätzlich nicht durch eine einstweilige Verfügung eingreifen.
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 33 L 766/24.PVB
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0506.33L766.24PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
In eine laufende Personalratswahl darf das Gericht grundsätzlich nicht durch eine einstweilige Verfügung eingreifen.
Der Antrag wird abgelehnt.
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