Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-03, 18 K 5401/20

18 K 5401/20Tribunale amministrativo3 mag 2024

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 5401/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-03

Aktenzeichen: 18 K 5401/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0503.18K5401.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 31. August 2020 (Az.: N01) verpflichtet, den Antrag der Klägerin, sie von der Anwendung des § 12 Abs. 2 ERegG nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ERegG zu befreien, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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