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10 K 2883/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-15, 10 K 2883/23
10 K 2883/23Tribunale amministrativo15 apr 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-15
Aktenzeichen: 10 K 2883/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0415.10K2883.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 97 Abs. 1 SchulG NRW; § 5 Abs. 2 Satz 1 SchfkVO; § 7 Abs. 1 Satz 1 SchfkVO; § 9 Abs. 1 SchfkVO
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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