progetti
13 K 5067/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-14, 13 K 5067/19
13 K 5067/19Tribunale amministrativo14 mar 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 13 K 5067/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0314.13K5067.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung von Ziffer 1 des Bescheides der Bundesnetzagentur vom 14. Dezember 2018 in Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 1. August 2019 verpflichtet, der Klägerin Einsicht in die ungeschwärzte Fassung des Schadensminderungskonzepts der Beigeladenen zu 1) betreffend die Verzögerung der Netzanbindung J. und/oder der Konverterplattform S. zu gewähren; personenbezogene Daten können gemäß dem durch die Klägerin im Verwaltungsverfahren erklärten Verzicht geschwärzt werden.
Die Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.