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22 K 1743/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-04, 22 K 1743/23
22 K 1743/23Tribunale amministrativo4 mar 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-04
Aktenzeichen: 22 K 1743/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0304.22K1743.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Kostentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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