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18 K 671/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-01, 18 K 671/23
18 K 671/23Tribunale amministrativo1 mar 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-01
Aktenzeichen: 18 K 671/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0301.18K671.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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