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7 K 3602/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-14, 7 K 3602/23
7 K 3602/23Tribunale amministrativo14 feb 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 7 K 3602/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0214.7K3602.23.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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