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18 K 3486/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-04, 18 K 3486/23
18 K 3486/23Tribunale amministrativo4 dic 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-04
Aktenzeichen: 18 K 3486/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1204.18K3486.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Der letzte Absatz von Ziffer 1. des Beschlusses der Beklagten vom 24. Mai 2023 (N01) wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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