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22 K 2545/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-30, 22 K 2545/22
22 K 2545/22Tribunale amministrativo30 ago 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-30
Aktenzeichen: 22 K 2545/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0830.22K2545.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Gebührenbescheid des Landrats des X. -Y. -Kreises als Kreispolizeibehörde vom 30. März 2022 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem beklagten Land auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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