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8 K 7108/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-14, 8 K 7108/17.A
8 K 7108/17.ATribunale amministrativo14 ago 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: 8 K 7108/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0814.8K7108.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Mai 2027 hinsichtlich der Ziffern 2 bis 5 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutz zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zu 1/2.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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