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7 K 6633/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-30, 7 K 6633/21
7 K 6633/21Tribunale amministrativo30 mag 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-30
Aktenzeichen: 7 K 6633/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0530.7K6633.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des BVA vom 07.09.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.12.2021 verpflichtet, dem Kläger zu 1. eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG und der Klägerin zu 2. eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG auszustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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