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23 K 4732/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-17, 23 K 4732/20
23 K 4732/20Tribunale amministrativo17 mag 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 23 K 4732/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0517.23K4732.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte und die Beigeladenen zu 1/4.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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